Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Tierheilpraxis und Tierphysiotherapie Susanne Traubach

Behandlungsvertrag:

Wenn Sie Ihr Tier in unserer Praxis vorstellen, dann handelt es sich hierbei um einen
Dienstleistungsvertrag (Behandlungsvertrag) i. S. d. § 611 ff. BGB. Der Vertrag entsteht bereits bei Terminvereinbarung durch Angebot und Annahme des Termins, genau wie in jeder tierärztlichen Praxis. Die Praxis erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie all ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anbringt.
Die Praxis berät den Tierhalter fachlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile. Der Tierhalter hat das Recht die Therapiemöglichkeiten zu wählen. Sollte er davon keinen Gebrauch machen, trifft die Praxis die Entscheidung.
Die von der Praxis angebotenen Therapiemöglichkeiten sind meist wissenschaftlich nicht anerkannt. Die Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt noch versprochen. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissenschaftlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.
Die Praxis kann einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Terminvereinbarungen:

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Wenn Sie einen vereinbarten Termin in unserer Praxis nicht wahrnehmen können, dann sagen Sie diesen bitte Mo – Fr mindestens 24 Stunden vorher ab. Sollte dies nicht erfolgen, dann erlauben wir uns als Praxis mit Terminsprechstunden i. s. d. §§ 280 u. 615 BGB Ihnen ein Ausfallhonorar i. H. v. 60 € netto in Rechnung zu stellen. Termine für die Bioresonanz sind verbindlich vereinbart. Bitte beachten Sie, dass wir jeweils mindestens 1,5 Stunden für Ihr Tier dafür in unserem Terminplan geblockt haben und diesen kurzfristig nicht mehr vergeben können. Termine, die nicht wahrgenommen werden, sind in voller Höhe zu erstatten (vgl. §§ 280/615 BGB).
Die Behandlungstermine für den Hydrotrainer (Unterwasserlaufband) sind für Sie und Ihr Tier ebenfalls verbindlich. Termine, die nicht wahrgenommen werden und nicht Mo – Fr mindestens 48 Stunden vorher abgesagt wurden, sind deshalb voller Höhe zu bezahlen (vgl. §§ 280/615 BGB), da wir den Wassertank gefüllt, hochgeheizt und den Hydrotrainer vorbereitet haben.

Hausbesuche:

Neben der Möglichkeit des Besuchs in der Praxis bieten wir in Ausnahmefällen auch Hausbesuche an. Bitte beachten Sie, dass in Hausbesuchen immer nur begrenzte Untersuchungen und Therapien möglich sind. Physiotherapeutische Leistungen finden nicht im Hausbesuch statt.

Fahrdienst: 

Den weniger mobilen Patientenbesitzer/Innen – ältere Menschen oder Menschen ohne Auto – bieten wir einen Praxisabhol- und Bringedienst an. Dafür berechnen wir Ihnen innerhalb von Quedlinburg (ohne Ortsteile) eine Fahrkostenpauschale von 35 € netto für die Hin- und Rückfahrt. Ihr Tier ist entweder angeschnallt oder in einer Box zu transportieren.

Preise/Gebühren/Kosten:

Die Tierheilpraktiker (THP) haben keine gesetzlich festgelegte Gebührenordnung, sondern nur eine Empfehlung, die sich im Grunde an die GOT der Tierärzte anlehnt, allerdings die alternativen Heilmethoden in den Focus setzt. Jeder THP darf seine Gebühren selbst bestimmen, deshalb werden Sie umfangreiche Unterschiede finden.
Notwendige Laboruntersuchungen werden über die von uns vertraglich gebundenen Veterinärlabore durchgeführt. Die Kosten dafür werden Ihnen von uns in Rechnung gestellt. Aus diesem Grund erhalten Sie die Ergebnisse auch ausschließlich von bzw. über uns und keine Auskünfte von den Laboren. Vertragspartner für die Labore ist die Praxis und sind nicht die Patientenbesitzer/innen.

Zahlungsbedingungen:

Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt entweder in bar oder per EC-Zahlung fällig. Anderweitige Zahlungsmodalitäten sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Der Tierhalter erhält in jedem Fall eine detaillierte Rechnung.
Ratenzahlungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Dazu wird ein gesonderter Ratenzahlungsvertrag abgeschlossen. Dieser ist mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst.

Haftung:

Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung, Praxiseinrichtung, Praxisein- und Ausgängen, Praxisauto während des Hol- und Bringedienstes durch ihn oder das Tier selbst versursacht wird, unmittelbar und in voller Höhe.

Datenschutz:

Die Daten des Tierhalters und des Tieres werden aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der Be- und Verarbeitung gespeichert. Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegen der Schweigepflicht.
Die Praxis kann nur nach schriftlicher Erlaubnis durch den Tierhalter davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmt. Dies ist insbesondere bei Überweisungen des Tieres an Kollegen und Laboruntersuchungen der Fall. Sobald die Praxis aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht. Die Praxis ist berechtigt, in sozialen Medien der Praxis entsprechende Praxisberichte über das Tier mit Tiernamen zu erstellen. Fotos des Tieres, die mit vorheriger mündlicher Zustimmung des Besitzers in der Praxis angefertigt wurden, werden ebenfalls für soziale Medien der Praxis genutzt. Im Übrigen gilt die DSGVO entsprechend.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.